Kontosperrung wegen Geldwäsche

Es trifft die Kunden von Banken und Sparkassen oft aus heiteren Himmel: Sie können kein Geld mehr abheben, keine Überweisungen tätigen und Zahlungsaufträge werden nicht durchgeführt, obwohl ausreichend Guthaben auf dem Konto ist. Dahinter steckt eine Kontosperrung durch die Bank. Eine Kontosperrung kann Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen treffen – unabhängig vom Geldinstitut.

 

Die Konsequenzen einer Kontosperrung können erheblich und für Privatpersonen und Unternehmen sogar existenzbedrohend sein, wenn keine Zahlungen mehr ausgeführt und keine Rechnungen mehr über das Konto beglichen werden können. Für Betroffene stellt sich natürlich die Frage, warum die Bank das Konto gesperrt hat.

 

Gründe für Kontosperrung

In vielen Fällen steckt hinter einer Kontosperrung der Verdacht der Geldwäsche. Nach dem Geldwäschegesetz sind Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute verpflichtet, bei einem solchen Verdacht die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche zu ergreifen und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu informieren. Eine Folge des Geldwäscheverdachts kann dann die Kontosperrung sein.

Nachdem der Gesetzgeber 2021 die gesetzlichen Geldwäschereglungen verschärft hat, sind die Verdachtsfälle stark angestiegen. Zugleich sind die Anforderungen an eine solche Verdachtsmeldung niedrig, während die Unterlassung einer Verdachtsmeldung mit Bußgeldern sanktioniert werden kann. Auch das ist wohl ein Grund, warum Verdachtsmeldungen und Kontosperrungen stark zugenommen haben.

Die Folgen für die betroffenen Kontoinhaber sind gravierend. Ihr Konto wird eingefroren, Transaktionen sind nicht mehr möglich. Dabei trifft sie die Kontosperrung oft völlig unerwartet, denn nach dem Geldwäschegesetz dürfen sie nicht über den Verdacht informiert werden.