Wer heute ein Girokonto führt, eine Kreditkarte nutzt oder sonstige Zahlungsdienste in Anspruch nimmt, der wird beobachtet, und zwar auf Basis des sogenannten Geldwäschegesetzes. Dieses legitimiert Anbieter von offiziellen, bzw. bankrechtlich regulierten Zahlungsdiensten, verdächtige Kontobewegungen zu analysieren und selbst zu entscheiden, ob es einen Geldwäscheverdacht gibt.
Banken dürfen und müssen hier vorsichtig sein, denn ein geflissentliches Übersehen verdächtiger Kontobewegungen kann auch für die Bank fatale rechtliche Folgen haben. Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, Kontobewegungen zu überwachen, Verdächtiges zu melden und einen Abfluss bzw. eine Weiterleitung von Schwarzgeld oder Geld zur Finanzierung von Straftaten zu unterbinden.
Letzteres geschieht im Rahmen einer plötzlichen und vor allem unangekündigten Kontosperre. Kontoführer sind von einem Moment auf den anderen nicht mehr Herr ihres eigenen Kontos und müssen den Abschluss einer Prüfung abwarten - unabhängig davon, welche Konsequenzen eine Kontosperrung hat. So dürfen auch keine Kleinbeträge zur Aufrechterhaltung des normalen Lebensstandards nicht mehr abgehoben werden. Kreditkarten und Onlinebanking werden zeitgleich gesperrt.
Was man tun kann?
Zum einen ist es wichtig, erst gar nicht in einen Geldwäscheverdacht zu geraten, zum anderen ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein, um im Fall der Fälle schnell Gegenmaßnahmen einleiten zu können. So ist die Aktivierung eines eingefrorenen Kontos durch gerichtliche Anweisung - also eine sogenannte einstweilige Verfügung.